Freitag, 27. September 2013

etwas zu Personenstandsbeurkundungen

In Deutschland gibt erst seit 1875 Standesämter. Vor diesem Jahr war das Personenstandswesen anders organisiert. Geburten Heiraten und Sterbefälle wurden von der Gemeinde der jeweiligen Religionsgemeinschaft aufgenommen. Seit 1815 war es Preussen so, daß die "Mehrheitsgemeinde" Kopien dieser Auflistungen an die jeweiligen Amtsgerichte gab. Die Ausnahme war die Rheinprovinz in der Code Civil galt dort gibt es seit der Franzosenzeit Standesämter. In den anderen Staaten galten bis 1875 ähnliche Regelungen. Die Register in den einzelnen preussischen Provinzen sind irgendwann einmal Zentral gelagert worden. Für die Provinz Westfalen fast vollständig in Detmold. Einzelne Orte mit ihren Kirchgemeinden lagern sie immer noch am Ort als Beispiel Bottrop im dortigen Stadtarchiv. Zweitschriften sind schon zu Zeiten des alten Reichs gefertigt worden. Beispiel das Vest Recklinghausen. Wo die Abschriften der anderen Provinzen z.B. Hannover oder Kurhessen oder Schleswig-Holstein lagern weiß ich leider nicht.

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